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Kündigung bei langsamem Internetzugang rechtens

21.09.2009,

Was tun, wenn das Internet nicht so schnell ist, wie es vom Hersteller versprochen wurde? Diese Fragen haben sich wahrscheinlich schon viele Nutzer gestellt, denn oft hält der der Internetanschluss nicht das, was man im Angebot versprochen bekommen hat. Sehr häufig muss man erleben, dass die tatsächliche Downloadgeschwindigkeit weit unter der, die man eigentlich erwartet hätte und für die man auch einen Vertrag abgeschlossen hat. In einem solchen Fall ist der erste Gedanke, dass man den Vertrag wechseln möchte. Dass dies mögilch ist, hat das Amtsgericht Fürth nun bestätigt. Denn ein Kunde hatte ist genau aus diesem Grund gegen seine Provider geklagt. Seine Internetverbinung war nämlich nicht 6.000 KBit/s, wie er bestellt hatte, sondern er konnte nur 3.000 Kbit/s nutzen. Das Gericht sah darin einen außerordentlichen Kündigungsgrund, sodass der Kunde den Vertrag fristlos kündigen konnte.



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